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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Naturparks Pfyn-Finges
I. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Verein Lebens- und Erlebnisraum Pfyn-Finges, nachfolgend «NPF» (Naturpark Pfyn-Finges) genannt und seinen Kunden. Sie gelten für Leistungen wie Exkursionen, Erwachsenenkurse und alle anderen buchbaren Angebote, die durch den NPF angeboten werden.
1.2 Die AGB müssen zum Zeitpunkt der Buchung/Bestellung durch die Kundschaft akzeptiert werden. Sie können nur als Ganzes akzeptiert oder abgelehnt werden. Die Details sind unter Ziff. 2 aufgeführt.
1.3 Es wird unterschieden zwischen Angeboten des NPF und Angeboten, die vom NPF als Plattform für Dritte vermittelt werden. Ist der NPF-Veranstalter und damit Vertragspartner, gelten die vorliegenden AGB. Fungiert der NPF lediglich als Plattform, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Drittanbieters. Die Einzelheiten sind unter Ziff. 7-9 geregelt. Der jeweilige Drittanbieter wird bei den Angeboten ausdrücklich kommuniziert.
II. Naturpark als Veranstalter
Tritt der NPF als Veranstalter auf, kommt der Vertrag zwischen der Kundschaft und dem NPF wie nachfolgend beschrieben zu Stande.
2. Vertragsabschluss und Leistungen
2.1 Die Angebote auf der Webseite oder anderen Kommunikationsmitteln des NPF stellen eine unverbindliche Offerte dar. Ein Vertrag kommt verbindlich zustande mit der Bestätigung einer Buchung/Bestellung der Kundschaft durch den NPF.
2.2 Mit der Buchung anerkennt die Kundschaft die vorliegenden AGB, die Datenschutzerklärung (vgl. Ziff. 11) sowie die bei der Buchung festgelegten Preise vorbehaltlos an.
2.3 Werden Leistungen für andere Teilnehmer gebucht, gilt die buchende Person als Vertragspartei und steht für die Bezahlung und Erfüllung der Verpflichtungen sämtlicher Teilnehmer ein.
2.4 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
3. Zahlungsbedingungen / Preise
3.1 Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Preise sind verbindlich.
3.2. Wird die Zahlung nicht fristgerecht geleistet, kann der NPF als Vertragspartner sämtliche Leistungen zurückbehalten, den Vertrag auflösen und allfällige Annullationskosten gemäss Ziffer 4 einfordern.
4. Annullierung und Änderungen des Vertrages durch die Kundschaft
4.1. Annullationen sowie Änderungen der bereits bestätigten Leistungen müssen durch die Kundschaft schriftlich erfolgen.
4.2. Die in der Bestätigung aufgeführte Personenzahl ist verbindlich. Nehmen weniger Personen als bestätigt teil, bleibt der Gesamtpreis geschuldet.
4.3. Tritt die Kundschaft vor Leistungsbeginn vom Angebot zurück, fallen nachfolgende Annullierungskosten an:
a) bei Gruppenbuchungen:
• bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 0% des Gesamtpreises
• 6 - 0 Tage vor Leistungsbeginn: 100% des Gesamtpreises
b) bei den Angeboten des NPF gemäss Veranstaltungskalender:
• bis 4 Tage vor Leistungsbeginn: 0% des Gesamtpreises
• 3 - 0 Tage vor Leistungsbeginn: 100% des Gesamtpreises
4.4. Das Nichterscheinen (no show) wird wie eine Annullierung behandelt. Die geschuldeten Kosten werden gemäss Ziff. 4.3. einbehalten oder in Rechnung gestellt.
4.5. Im Verhinderungsfall kann eine Ersatzperson das Angebot übernehmen. Der NPF ist im Vorfeld zu informieren.
4.6. Für die Anreise ist die Kundschaft verantwortlich. Bei verspäteter Ankunft erfolgt keine Rückerstattung.
5. Annullierung und Änderungen des Vertrages durch NPF
5.1. Der NPF verpflichtet sich, vertragsgegenständliche Leistungen korrekt zu erfüllen.
5.2. Wird die Durchführung eines Angebots durch höhere Gewalt (z. B. Umweltkatastrophen, Naturgewalten, Epidemien, etc.), aus Sicherheitsgründen, behördlichen Massnahmen aller Art, Streiks etc. erschwert oder verhindert, so ist der NPF berechtigt, die Buchung zu stornieren.
5.3. Muss ein gestarteter Anlass durch den NPF abgebrochen werden, erfolgt keine Rückerstattung.
5.4. Muss die Leistung nach der Buchungsbestätigung durch den NPF annulliert werden, werden der Kundschaft die bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Allenfalls offene Forderungen des NPF gegenüber der Kundschaft werden storniert.
5.5. Einige Veranstaltungen basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, storniert der NPF die Buchung nach Ablauf des Anmeldeschlusses. Die Kundschaft wird informiert und eine allfällig bereits geleistete Zahlung zurückerstattet.
5.6. Muss ein Anlass wegen Fehlverhalten der Kundschaft abgebrochen werden, ist jeglicher Anspruch auf Rückerstattung ausgeschlossen.
6. Haftung
6.1. Der NPF haftet als Veranstalter lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie die Haftung für Hilfspersonen sind ausgeschlossen. Der NPF haftet in keinem Fall für Selbstverschulden der Kundschaft und für Drittverschulden. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder für weitere direkte oder indirekte Folgeschäden wird ausgeschlossen. Bei Schulexkursionen obliegt die disziplinarische Aufsicht der verantwortlichen Lehrperson.
6.2. Der persönliche Versicherungsschutz (insbesondere Unfall- und Krankenversicherung, Sach- und Gepäckschäden sowie Gepäckverlust) liegt in der Verantwortung der Kundschaft. Der NPF lehnt jegliche Haftung ab.
6.3. Für von der Kundschaft selbst mitgebrachte oder vom NPF gemietete oder zur Verfügung gestellte Gegenstände übernimmt der NPF keine Haftung.
III. Naturpark als Plattform
7. Kommuniziert der NPF-Angebote von Dritten, kommt der Vertrag zwischen der Kundschaft und dem entsprechenden Veranstalter zustande. Die entsprechenden Leistungen Dritter unterliegen den Vertragsbedingungen des Leistungserbringers.
8. Für die Vertragserfüllung ist ausschliesslich der Dritte als Vertragspartner der Kundschaft zuständig. Der NPF leistet keinerlei Gewähr für die korrekte Vertragserfüllung. Allfällige Beanstandungen sind ausschliesslich an den Dritten zu richten.
9. Im Falle der Annullation gelten die AGB des Dritten.
10. Der NPF haftet in keinem Fall für Schäden, welche der Kundschaft im Zusammenhang mit der Leistung Dritter entstehen. Allfällige Schadenersatzansprüche sind an den Dritten zu richten.
IV. Allgemeines
11. Datenschutz
Der NPF verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten gemäss den Vorgaben der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung zu behandeln. Die genaue Erhebung und die Bearbeitung von Personendaten durch den NPF ist in der Datenschutzerklärung erläutert. Sie bildet einen integrierenden Vertragsbestandteil dieser AGB. Die Kundschaft bestätigt, dass sie diese zur Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist. Die Datenschutzerklärung ist unter https://www.pfyn-finges.ch/fr/en-general/protection-des-donnees abrufbar.
12. Urheberrecht
Der gesamte Inhalt der Website des NPF ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte gehören dem NPF oder Dritten. Die Elemente auf der Website www.pfyn-finges.ch sind nur für Browsing Zwecke frei zugänglich. Die Vervielfältigung des Materials oder Teilen davon in beliebiger schriftlicher oder elektronischer Form bedarf der Zustimmung des NPF.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, wird sie durch eine gleichwertige Bestimmung ersetzt, welche der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen ist davon nicht betroffen.
13.2. Der NPF kann die AGB bei Bedarf ändern. Die jeweils gültige Fassung wird hier publiziert: https://www.pfyn-finges.ch/fr/en-general/cg.
13.3. Auf die Verhältnisse zwischen der Kundschaft und dem NPF kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist der Sitz der Geschäftsstelle des NPF.
13.4. Die deutsche Version ist rechtsgültig.
Letzte Aktualisierung 07. Oktober 2026, Naturpark Pfyn-Finges, Salgesch

