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Verbot von schädlichen, nicht einheimische Pflanzen - was kann ich tun?

Seit dem 1. September 2024 ist der Verkauf von 53 Pflanzen verboten, zum Beispiel vom Schmetterlingsstrauch (Buddleja davidii), vom Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) und vom Götterbaum (Ailanthus altissima). Es handelt sich dabei um nicht einheimische Pflanzen, die invasiv sind und unsere Gesundheit und die biologische Vielfalt gefährden. Bereits angepflanzte invasive Neophyten sind von diesem Verbot nicht betroffen. Es wird jedoch dringend empfohlen, sie durch einheimische Arten zu ersetzen. Weitere Informationen zur Erkennung von invasiven Neophyten und ihren zahlreichen einheimischen Alternativen finden Sie in zwei Miniguides «Invasive Neophyten erkennen und bekämpfen» und «Einheimische Sträucher» vom Naturpark Pfyn-Finges.

Diese sind kostenlos beim Sekretariat des Naturparks erhältlich. Neben dem Miniguide als Papierform finden Interessierte unter Invasive Pflanzen detaillierte Pflanzenporträts sowie ausführliche Erklärungen in Videos.

Sie sind sich nicht sicher, ob bei Ihnen invasive Neophyten wachsen? Sie möchten Ihren Garten naturnah gestalten und brauchen Tipps und Tricks? Der Naturpark Pfyn-Finges bietet eine Gartenberatung im Naturparkperimeter an. Mitarbeitende des Naturparks kommen zu Ihnen nach Hause (Voraussetzung: wohnhaft in einem der 13 Naturparkgemeinden) und beraten Sie kostenlos zu diesen Themen.

 

 

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